Bei den letzten drei Faschingszügen waren Wagen nur für Faschingsgesellschaften und eingetragene Vereine erlaubt, die auch weiter ohne spezielle Bewerbung mitfahren dürfen. Damit wollte Sing-Sang den Faschingszug wieder familienfreundlicher machen und die für das Publikum und die Sicherheit unguten Auswüchse, etwa die Alkoholproblematik, vermeiden.
Die Reaktionen der Zuschauer waren geteilt gewesen. »Wir haben oft gehört, dass Wagen einfach zu einem Faschingszug dazugehören und dass es schade ist, wenn die zum Teil wunderschönen Wagen früherer Jahre wegfallen«, berichtet Sing-Sang-Präsidentin Rita Kapferer. »Das wäre schön, wenn man diese schönen Wagen gezielt rauspicken könnte.« Familien mit kleinen Kindern hätten ihr gegenüber hingegen geäußert, sie kämen jetzt wieder sehr gern zum Teisendorfer Faschingszug, da es für ihre Kinder ungefährlich und nicht so laut ist.
Der neue Ansatz ist der Versuch eines Kompromisses, der allen Seiten gerecht werden soll. Denn: »Wir haben nichts gegen die Jungen. Die sollen ihren Spaß haben«, stellt Kapferer klar. Aber die Party soll ihrer Ansicht nach nicht mehr so ausarten. »Wir möchten halt einen Neuanfang machen.«
Und so läuft das neue Prozedere: Die Wagenbauer lassen der Faschingsgesellschaft Sing-Sang per Post oder E-Mail eine Skizze, eine Zeichnung oder ein Foto ihres Wagens zukommen. Wer mitfahren will, findet die Kontaktmöglichkeit auf der Internetseite von Sing-Sang. Das Motto der bevorstehenden Teisendorfer Faschingssaison – »Einmal um die ganze Welt« – lässt viel Raum für die eigene Fantasie. Jeder Teilnehmer mit einem Wagen wird vom Elferrat etwa eine Woche vor dem Zug, der am 26. Februar 2017 stattfinden wird, besucht werden. Dabei werden die Auflagen und wichtige Gesichtspunkte besprochen.
Die Anmeldung über die Internetseite der »Vereinigten Faschingszüge im Chiemgau und Rupertiwinkel« ist, auch nach persönlicher Bewerbung beim Verein, zusätzlich notwendig. Dort können das Anmeldeformular und weitere Formulare für den Gutachter heruntergeladen werden. Der Link dazu befindet sich auch auf unserer Homepage.
Anmeldeschluss für den Faschingszug 2017 ist der 29. Januar. Alle Wagenbauer, die sich danach melden, können nicht am Zug teilnehmen. Fußgruppen und Musikkapellen können sich ebenfalls über die Sing-Sang-Homepage anmelden. Anmeldeschluss gibt es für diese Gruppen keinen. Sie dürfen auch spontan zum Zug kommen.